voll automatisiert

voll automatisiert
Dvọll au|to|ma|ti|siert, vọll|au|to|ma|ti|siert; vgl. voll; {{link}}K 58{{/link}}

Die deutsche Rechtschreibung. 2014.

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  • voll automatisiert — vọll|au|to|ma|ti|siert auch: vọll au|to|ma|ti|siert 〈Adj.〉 = vollautomatisch * * * vọll au|to|ma|ti|siert, vọll|au|to|ma|ti|siert <Adj.>: vollständig automatisch arbeitend …   Universal-Lexikon

  • voll — gesättigt; satt; grenz...; äußerst; total (umgangssprachlich); mega (umgangssprachlich); radikal; extrem; größt...; überaus; höchst …   Universal-Lexikon

  • Computerwurm — Ein Computerwurm (im Computerkontext kurz Wurm) ist ein Computerprogramm oder Skript mit der Eigenschaft, sich selbst zu vervielfältigen, nachdem es ausgeführt wurde.[1] In Abgrenzung zum Computervirus verbreitet sich der Wurm, ohne fremde… …   Deutsch Wikipedia

  • Gerichtliches Mahnverfahren — Das Mahnverfahren (amtlich gerichtliches Mahnverfahren) ist ein Gerichtsverfahren, das in Deutschland der vereinfachten Durchsetzung von Geldforderungen dient. Es ist in § 688 ff. ZPO geregelt und nicht zu verwechseln mit außergerichtlichen… …   Deutsch Wikipedia

  • Mahnbescheid — Das Mahnverfahren (amtlich gerichtliches Mahnverfahren) ist ein Gerichtsverfahren, das in Deutschland der vereinfachten Durchsetzung von Geldforderungen dient. Es ist in § 688 ff. ZPO geregelt und nicht zu verwechseln mit außergerichtlichen… …   Deutsch Wikipedia

  • Mahnverfahren — Inhaltsverzeichnis 1 Mahnverfahren in Deutschland 1.1 Zuständigkeit 1.2 Ablauf 1.2.1 Schriftlicher Antrag …   Deutsch Wikipedia

  • Scheckmahnverfahren — Das Mahnverfahren (amtlich gerichtliches Mahnverfahren) ist ein Gerichtsverfahren, das in Deutschland der vereinfachten Durchsetzung von Geldforderungen dient. Es ist in § 688 ff. ZPO geregelt und nicht zu verwechseln mit außergerichtlichen… …   Deutsch Wikipedia

  • Urkundenmahnverfahren — Das Mahnverfahren (amtlich gerichtliches Mahnverfahren) ist ein Gerichtsverfahren, das in Deutschland der vereinfachten Durchsetzung von Geldforderungen dient. Es ist in § 688 ff. ZPO geregelt und nicht zu verwechseln mit außergerichtlichen… …   Deutsch Wikipedia

  • Vollstreckungsbefehl — Das Mahnverfahren (amtlich gerichtliches Mahnverfahren) ist ein Gerichtsverfahren, das in Deutschland der vereinfachten Durchsetzung von Geldforderungen dient. Es ist in § 688 ff. ZPO geregelt und nicht zu verwechseln mit außergerichtlichen… …   Deutsch Wikipedia

  • Vollstreckungsbescheid — Das Mahnverfahren (amtlich gerichtliches Mahnverfahren) ist ein Gerichtsverfahren, das in Deutschland der vereinfachten Durchsetzung von Geldforderungen dient. Es ist in § 688 ff. ZPO geregelt und nicht zu verwechseln mit außergerichtlichen… …   Deutsch Wikipedia

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